Bis Ende Mai soll es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zunächst weiterhin kostenlose Corona-Bürgertests geben. Wann Sie welchen Corona-Test kostenlos erhalten, erfahren Sie hier.
Die derzeitige Regelung soll verlängert werden: Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Corona-Bürgertests kostenlos bleiben – und zwar bis Ende Mai.
Am 31. März 2022 läuft zwar die geltende Corona-Testverordnung aus, die auch die Bürgertests enthält. Sie würden aber weiterhin bezahlt, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag auf Nachfrage. Eine entsprechende Verordnung werde vorbereitet, diese solle bis Ende Mai gelten. Das Portal ‘Business Insider’ hatte zuerst darüber berichtet: Angesichts zuletzt wieder gestiegener Infektionszahlen wolle die Bundesregierung die Frist verlängern. Gesundheits- und Finanzministerium hätten sich darauf geeinigt, die Finanzierung der Tests durch den Bund vorerst weitere zwei Monate zu gewährleisten.
Kostenlose Corona-Schnelltests
Mit der Verlängerung der Regelung sind im Kampf gegen Corona-Ansteckungen weiterhin kostenlose Schnelltests möglich:
Wer hat Anspruch?
Damit haben alle Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Dieser Anspruch ist in §4a der Testverordnung geregelt.
Für die kostenlose Testung muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. “Kinder und Jugendliche können sich auch mittels Kinderreisepasses oder mittels eines Schülerausweises ausweisen”, erklärt das Bundesgesundheitsministerium.
Die Testbescheinigungen können auch als Nachweis bei Zugangsregeln zu bestimmten Innenräumen und Veranstaltungen dienen.
Angesichts der hochansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus ist die Zahl der positiven Schnelltest-Ergebnisse hoch wie nie zuvor in der Corona-Pandemie. Hier erfahren Sie, was bei einem positiven Testergebnis zu tun ist. Die wichtigsten Regeln im Überblick.
Wer erhält einen kostenlosen PCR-Test?
Wer in der Vergangenheit von der Corona-Warn-App auf ein “Erhöhtes Risiko” hingewiesen wurde, konnte bis vor kurzem bei einer Vielzahl von Corona-Teststellen einen kostenlosen PCR-Test durchführen lassen. Diese Regelung gilt nicht mehr.
In folgenden Fällen ist ein PCR-Test kostenlos:
Ärztinnen und Ärzte können bei für Corona spezifischen Symptomen eine PCR-Testung veranlassen – und zwar unabhängig vom Vorliegen eines positiven Schnelltests.
Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses.
Dies gilt auch bei Vorliegen eines positiven Selbsttests.
Gut zu wissen:
Wer einen roten Warnhinweis in der Corona-Warn-App hat, sollte zunächst mit einem Antigen-Schnelltest prüfen, ob er oder sie sich mit dem Coronavirus infiziert hat. Erst wenn das Ergebnis positiv ausfällt, kann es mit einem PCR-Test überprüft werden.
Für das Freitesten, d.h. das vorzeitige Beenden einer Isolierung beziehungsweise Quarantäne, reicht der Antigen-Schnelltest.
Derzeit befinden sich unzählige Menschen in Quarantäne oder Isolation. Eine schwierige Situation, die viele Fragen mit sich bringt: Darf ich alleine im Wald spazieren gehen? Ist Gassi gehen mit dem Hund erlaubt? Und wie kann ich die Einkäufe während meiner Corona-Quarantäne organisieren? Hier erfahren Sie, was Sie während der Quarantäne dürfen – und was nicht.
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Corona-Selbsttest richtig anwenden – Anleitung
Corona-Teststäbchen: Enthalten sie einen krebserregenden Stoff?
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Am 31. März 2022 läuft zwar die geltende Corona-Testverordnung aus, die auch die Bürgertests enthält. Sie würden aber weiterhin bezahlt, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag auf Nachfrage. Eine entsprechende Verordnung werde vorbereitet, diese solle bis Ende Mai gelten. Das Portal ‘Business Insider’ hatte zuerst darüber berichtet: Angesichts zuletzt wieder gestiegener Infektionszahlen wolle die Bundesregierung die Frist verlängern. Gesundheits- und Finanzministerium hätten sich darauf geeinigt, die Finanzierung der Tests durch den Bund vorerst weitere zwei Monate zu gewährleisten.
Kostenlose Corona-Schnelltests
Mit der Verlängerung der Regelung sind im Kampf gegen Corona-Ansteckungen weiterhin kostenlose Schnelltests möglich:
Wer hat Anspruch?
Damit haben alle Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Dieser Anspruch ist in §4a der Testverordnung geregelt.
Für die kostenlose Testung muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. “Kinder und Jugendliche können sich auch mittels Kinderreisepasses oder mittels eines Schülerausweises ausweisen”, erklärt das Bundesgesundheitsministerium.
Die Testbescheinigungen können auch als Nachweis bei Zugangsregeln zu bestimmten Innenräumen und Veranstaltungen dienen.
Angesichts der hochansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus ist die Zahl der positiven Schnelltest-Ergebnisse hoch wie nie zuvor in der Corona-Pandemie. Hier erfahren Sie, was bei einem positiven Testergebnis zu tun ist. Die wichtigsten Regeln im Überblick.Wer erhält einen kostenlosen PCR-Test?
Wer in der Vergangenheit von der Corona-Warn-App auf ein “Erhöhtes Risiko” hingewiesen wurde, konnte bis vor kurzem bei einer Vielzahl von Corona-Teststellen einen kostenlosen PCR-Test durchführen lassen. Diese Regelung gilt nicht mehr.
In folgenden Fällen ist ein PCR-Test kostenlos:
Ärztinnen und Ärzte können bei für Corona spezifischen Symptomen eine PCR-Testung veranlassen – und zwar unabhängig vom Vorliegen eines positiven Schnelltests.
Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses.
Dies gilt auch bei Vorliegen eines positiven Selbsttests.
Gut zu wissen:
Wer einen roten Warnhinweis in der Corona-Warn-App hat, sollte zunächst mit einem Antigen-Schnelltest prüfen, ob er oder sie sich mit dem Coronavirus infiziert hat. Erst wenn das Ergebnis positiv ausfällt, kann es mit einem PCR-Test überprüft werden.
Für das Freitesten, d.h. das vorzeitige Beenden einer Isolierung beziehungsweise Quarantäne, reicht der Antigen-Schnelltest.
Derzeit befinden sich unzählige Menschen in Quarantäne oder Isolation. Eine schwierige Situation, die viele Fragen mit sich bringt: Darf ich alleine im Wald spazieren gehen? Ist Gassi gehen mit dem Hund erlaubt? Und wie kann ich die Einkäufe während meiner Corona-Quarantäne organisieren? Hier erfahren Sie, was Sie während der Quarantäne dürfen – und was nicht.Weiterlesen auf oekotest.de:
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