Unangemeldete Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel in Torgelow sind künftig verboten. Darauf weist der Landkreis Vorpommern-Greifswald als zuständige Versammlungsbehörde hin. Das Verbot erfolgt gemäß § 15 Abs. 1 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz). Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot droht die Kreisverwaltung die Anwendung des unmittelbaren Zwanges an.
In der Innenstadt von Torgelow finden seit Wochen nicht angemeldete Aufzüge, sogenannte Montagsspaziergänge, statt. Hierzu fand sich regelmäßig eine dreistellige Zahl von Teilnehmern zusammen. Damit ist Torgelow mittlerweile die einzige Stadt im Kreis, in der sich kein Veranstalter gefunden hat, welcher die Versammlung ordnungsgemäß anmeldet, Ordner benennt und die Behörden so dabei unterstützt, die Demonstration in geordnete Bahnen zu lenken. Wer eine Versammlung plant, aber nicht anmeldet, macht sich strafbar.
Das Ziel der Versammlungsbehörde besteht darin, alle Bürgerinnen und Bürger zu schützen, sowohl diejenigen, die nicht an den genannten Versammlungen teilnehmen, aber auch die Teilnehmer selbst.
Daher ist ein Anmelder dringend notwendig, der die Verantwortung übernimmt, mit den Behörden spricht, die vorgeschriebene Zahl an Ordnern stellt und seinen Teil dazu beiträgt, die Maskenpflicht durchzusetzen, um die Ansteckungsgefahr in der Menschenmenge zu minimieren.
Voraussetzung dafür, das Versammlungsrecht einzuschränken, ist eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung. Diese sieht die Versammlungsbehörde in Torgelow unter den aktuellen Bedingungen gegeben. Wenn sich ein Anmelder findet, der auch für die vorgeschriebene Anzahl von Ordnern sorgt und mit den Behörden kooperiert, darf die Versammlung durchgeführt werden.
PM Landkreis VG
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