Verteilung von FFP-2-Masken für hilfebedürftige Bürger/-innen
Die Verteilung der FFP2-Masken, welche das Land für Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung gestellt hat, erfolgt ab dem kommenden Donnerstag für die Stadt Pasewalk und das Amt Uecker-Randow-Tal innerhalb der Öffnungszeiten über die Stadtinformation der Stadt Pasewalk, Am Markt 12.
Es ist zu beachten, dass den Städten und Ämtern entsprechend Ihrer Einwohnerzahl eine begrenzte Anzahl zur Verfügung gestellt wurde.
Gegen Vorlage eines Nachweises, der nicht älter als 1 Jahr sein sollte, erhält jeder berechtigte Bürger drei Masken.
Empfangsberechtigt sind Menschen, die Sozialleistungen bspw. Wohngeld, ALG II oder Bafög beziehen.
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